Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Kirkel

Wohngeld Beantragen in Kirkel

Sie möchten in Kirkel Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Kirkel ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Kirkel Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Saarland

Anschrift:

Bürgerbüro in Kirkel
Hauptstr. 10
66459 Kirkel
Deutschland

Telefon:

06841 /8098-12

Fax:

06841 /80 98-10

Email:

gemeinde@kirkel.de

Webseite:

kirkel.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Kirkel - Saarland

Wohngeld ist ein von dem Land Saarland und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Kirkel

Kirkel - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Kirkel Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Kirkel beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Kirkel selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Kirkel kann entweder per Telefon (06841 /8098-12) oder per E-Mail (gemeinde@kirkel.de) kontaktiert werden. Webseite: kirkel.de



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