Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Roßwein

Wohngeld Beantragen in Roßwein

Sie möchten in Roßwein Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Roßwein ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Roßwein Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Roßwein
Markt 4
04741 Roßwein
Deutschland

Telefon:

034322 4660

Fax:

034322 43481

Email:

hauptamt@rosswein.de

Webseite:

rosswein.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Roßwein - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Roßwein

Roßwein - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Roßwein Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Roßwein beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Roßwein selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Roßwein kann entweder per Telefon (034322 4660) oder per E-Mail (hauptamt@rosswein.de) kontaktiert werden. Webseite: rosswein.de



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