Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Strehla

Wohngeld Beantragen in Strehla

Sie möchten in Strehla Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Strehla ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Meldeamt in Strehla Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Meldeamt in Strehla
Markt 1
01616 Strehla
Deutschland

Telefon:

03 52 64 -9 59 23

Fax:

03 52 64 - 959 50

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Meldeamt in Strehla - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Strehla

Strehla - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Strehla Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Meldeamt in Strehla beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Strehla selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Meldeamt in Strehla kann entweder per Telefon (03 52 64 -9 59 23) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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