Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Leubsdorf

Wohngeld Beantragen in Leubsdorf

Sie möchten in Leubsdorf Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Leubsdorf ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Leubsdorf Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Leubsdorf
Marbacher Straße 2
09573 Leubsdorf
Deutschland

Telefon:

03 72 91/17 23 0

Fax:

03 72 91/17 23 19

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Leubsdorf - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Leubsdorf

Leubsdorf - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Leubsdorf Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Leubsdorf beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Leubsdorf selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Leubsdorf kann entweder per Telefon (03 72 91/17 23 0) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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