Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Lunzenau

Wohngeld Beantragen in Lunzenau

Sie möchten in Lunzenau Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Lunzenau ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Lunzenau Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Bürgerbüro in Lunzenau
Karl-Marx-Straße 1
09328 Lunzenau
Deutschland

Telefon:

037383 852-0

Fax:

037383 852-20

Email:

info@lunzenau.de

Webseite:

lunzenau.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Lunzenau - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Lunzenau

Lunzenau - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Lunzenau Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Lunzenau beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Lunzenau selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Lunzenau kann entweder per Telefon (037383 852-0) oder per E-Mail (info@lunzenau.de) kontaktiert werden. Webseite: lunzenau.de



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