Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Naunhof

Wohngeld Beantragen in Naunhof

Sie möchten in Naunhof Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Naunhof ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Pass- und Meldewesen in Naunhof Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Pass- und Meldewesen in Naunhof
Markt 1
04683 Naunhof
Deutschland

Telefon:

034293-42 - 116

Fax:

Email:

Webseite:

naunhof.de

Wohngeldstelle - Pass- und Meldewesen in Naunhof - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Naunhof

Naunhof - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Naunhof Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Pass- und Meldewesen in Naunhof beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Naunhof selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Pass- und Meldewesen in Naunhof kann entweder per Telefon (034293-42 - 116) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite: naunhof.de



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