Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Thallwitz

Wohngeld Beantragen in Thallwitz

Sie möchten in Thallwitz Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Thallwitz ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Thallwitz Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Thallwitz
Dorfplatz 5
04808 Thallwitz
Deutschland

Telefon:

03425 923320

Fax:

03425 928285

Email:

gemeinde.thallwitz@t-online.de

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Thallwitz - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Thallwitz

Thallwitz - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Thallwitz Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Thallwitz beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Thallwitz selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Thallwitz kann entweder per Telefon (03425 923320) oder per E-Mail (gemeinde.thallwitz@t-online.de) kontaktiert werden. Webseite:



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