Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Heidersdorf

Wohngeld Beantragen in Heidersdorf

Sie möchten in Heidersdorf Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Heidersdorf ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Gemeindeverwaltung in Heidersdorf Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Gemeindeverwaltung in Heidersdorf
Olbernhauerstr. 3
09526 Heidersdorf
Deutschland

Telefon:

037361 45212

Fax:

037361 4322

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Gemeindeverwaltung in Heidersdorf - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Heidersdorf

Heidersdorf - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Heidersdorf Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Gemeindeverwaltung in Heidersdorf beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Heidersdorf selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Gemeindeverwaltung in Heidersdorf kann entweder per Telefon (037361 45212) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



Andere Dienstleistungen