Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Lobstädt

Wohngeld Beantragen in Lobstädt

Sie möchten in Lobstädt Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Lobstädt ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro Lobstädt Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Bürgerbüro Lobstädt
Altenburger Straße 6
04552 Lobstädt
Deutschland

Telefon:

03433-903455

Fax:

03433-851133

Email:

post.lobstaedt@kin-sachsen.de

Webseite:

kin-sachsen.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro Lobstädt - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Lobstädt

Lobstädt - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Lobstädt Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro Lobstädt beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Lobstädt selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro Lobstädt kann entweder per Telefon (03433-903455) oder per E-Mail (post.lobstaedt@kin-sachsen.de) kontaktiert werden. Webseite: kin-sachsen.de



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