Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Eilenburg

Wohngeld Beantragen in Eilenburg

Sie möchten in Eilenburg Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Eilenburg ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro Eilenburg Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Bürgerbüro Eilenburg
Marktplatz 1
04838 Eilenburg
Deutschland

Telefon:

03423 652-0

Fax:

Email:

buergerbuero@eilenburg.de

Webseite:

eilenburg.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro Eilenburg - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Eilenburg

Eilenburg - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Eilenburg Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro Eilenburg beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Eilenburg selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro Eilenburg kann entweder per Telefon (03423 652-0) oder per E-Mail (buergerbuero@eilenburg.de) kontaktiert werden. Webseite: eilenburg.de



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