Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Schwepnitz

Wohngeld Beantragen in Schwepnitz

Sie möchten in Schwepnitz Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Schwepnitz ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Schwepnitz Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Schwepnitz
Dresdner Str. 4
01936 Schwepnitz
Deutschland

Telefon:

035797/70308

Fax:

Email:

Webseite:

schwepnitz.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Schwepnitz - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Schwepnitz

Schwepnitz - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Schwepnitz Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Schwepnitz beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Schwepnitz selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Schwepnitz kann entweder per Telefon (035797/70308) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite: schwepnitz.de



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