Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Zschepplin

Wohngeld Beantragen in Zschepplin

Sie möchten in Zschepplin Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Zschepplin ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Gemeindeamt in Zschepplin Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Gemeindeamt in Zschepplin
Bahnhofsstraße 1
04838 Zschepplin
Deutschland

Telefon:

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Gemeindeamt in Zschepplin - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Zschepplin

Zschepplin - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Zschepplin Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Gemeindeamt in Zschepplin beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Zschepplin selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Gemeindeamt in Zschepplin kann entweder per Telefon () oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



Andere Dienstleistungen