Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Markkleeberg

Wohngeld Beantragen in Markkleeberg

Sie möchten in Markkleeberg Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Markkleeberg ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerservice in Markkleeberg Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Bürgerservice in Markkleeberg
Rathausplatz 1
04416 Markkleeberg
Deutschland

Telefon:

0341 3533-298

Fax:

0341 3533-147

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerservice in Markkleeberg - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Markkleeberg

Markkleeberg - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Markkleeberg Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerservice in Markkleeberg beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Markkleeberg selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerservice in Markkleeberg kann entweder per Telefon (0341 3533-298) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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