Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Königswalde

Wohngeld Beantragen in Königswalde

Sie möchten in Königswalde Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Königswalde ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Meldebehörde in Königswalde Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Meldebehörde in Königswalde
Jöhstädter Straße 5
09471 Königswalde
Deutschland

Telefon:

03 73 3 / 18 17 16

Fax:

03 73 3 / 18 17 25

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Meldebehörde in Königswalde - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Königswalde

Königswalde - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Königswalde Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Meldebehörde in Königswalde beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Königswalde selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Meldebehörde in Königswalde kann entweder per Telefon (03 73 3 / 18 17 16) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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