Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Jöhstadt

Wohngeld Beantragen in Jöhstadt

Sie möchten in Jöhstadt Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Jöhstadt ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Meldestelle in Jöhstadt Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Meldestelle in Jöhstadt
Markt 185
09477 Jöhstadt
Deutschland

Telefon:

037343-805-11

Fax:

Email:

meldestelle@joehstadt.de

Webseite:

joehstadt.de

Wohngeldstelle - Meldestelle in Jöhstadt - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Jöhstadt

Jöhstadt - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Jöhstadt Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Meldestelle in Jöhstadt beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Jöhstadt selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Meldestelle in Jöhstadt kann entweder per Telefon (037343-805-11) oder per E-Mail (meldestelle@joehstadt.de) kontaktiert werden. Webseite: joehstadt.de



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