Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Aue

Wohngeld Beantragen in Aue

Sie möchten in Aue Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Aue ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Einwohner- und Meldewesen in Aue Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Einwohner- und Meldewesen in Aue
Goethestraße 5
08280 Aue
Deutschland

Telefon:

03771 / 281-115

Fax:

03771 / 281-234

Email:

meldestelle@aue.de

Webseite:

Wohngeldstelle - Einwohner- und Meldewesen in Aue - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Aue

Aue - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Aue Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Einwohner- und Meldewesen in Aue beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Aue selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Einwohner- und Meldewesen in Aue kann entweder per Telefon (03771 / 281-115) oder per E-Mail (meldestelle@aue.de) kontaktiert werden. Webseite:



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