Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Crostwitz

Wohngeld Beantragen in Crostwitz

Sie möchten in Crostwitz Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Crostwitz ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Gemeindebüro Crostwitz Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Gemeindebüro Crostwitz
Am Hirtenquell 4
01920 Crostwitz
Deutschland

Telefon:

035796-96210

Fax:

035796-96671

Email:

gemeinde@crostwitz.de

Webseite:

crostwitz.de

Wohngeldstelle - Gemeindebüro Crostwitz - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Crostwitz

Crostwitz - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Crostwitz Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Gemeindebüro Crostwitz beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Crostwitz selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Gemeindebüro Crostwitz kann entweder per Telefon (035796-96210) oder per E-Mail (gemeinde@crostwitz.de) kontaktiert werden. Webseite: crostwitz.de



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