Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Kirschau

Wohngeld Beantragen in Kirschau

Sie möchten in Kirschau Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Kirschau ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro Kirschau Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Bürgerbüro Kirschau
Zittauer Str. 5
02681 Kirschau
Deutschland

Telefon:

0 35 92-38 78 40

Fax:

0 35 92-38 78 99

Email:

ulrike.buerger@kirschau.de

Webseite:

kirschau.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro Kirschau - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Kirschau

Kirschau - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Kirschau Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro Kirschau beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Kirschau selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro Kirschau kann entweder per Telefon (0 35 92-38 78 40) oder per E-Mail (ulrike.buerger@kirschau.de) kontaktiert werden. Webseite: kirschau.de



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