Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Auerbach

Wohngeld Beantragen in Auerbach

Sie möchten in Auerbach Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Auerbach ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt Auerbach Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Bürgeramt Auerbach
Hauptstraße 83
09392 Auerbach
Deutschland

Telefon:

03721/22 059

Fax:

03721/23 664

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt Auerbach - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Auerbach

Auerbach - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Auerbach Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt Auerbach beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Auerbach selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt Auerbach kann entweder per Telefon (03721/22 059) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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