Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Oppach

Wohngeld Beantragen in Oppach

Sie möchten in Oppach Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Oppach ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Einwohnermeldeamt in Oppach Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Einwohnermeldeamt in Oppach
August-Bebel-Straße 32
02736 Oppach
Deutschland

Telefon:

03 58 72 / 3 83 44

Fax:

Email:

held.rathaus@oppach.de

Webseite:

oppach.de

Wohngeldstelle - Einwohnermeldeamt in Oppach - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Oppach

Oppach - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Oppach Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Einwohnermeldeamt in Oppach beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Oppach selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Einwohnermeldeamt in Oppach kann entweder per Telefon (03 58 72 / 3 83 44) oder per E-Mail (held.rathaus@oppach.de) kontaktiert werden. Webseite: oppach.de



Andere Dienstleistungen