Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Kubschütz

Wohngeld Beantragen in Kubschütz

Sie möchten in Kubschütz Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Kubschütz ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Meldestelle in Kubschütz Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Meldestelle in Kubschütz
Mittelweg 3
02627 Kubschütz
Deutschland

Telefon:

0 35 91 / / 5 25 25 25

Fax:

0 35 91 - 5 25 25 28

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Meldestelle in Kubschütz - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Kubschütz

Kubschütz - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Kubschütz Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Meldestelle in Kubschütz beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Kubschütz selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Meldestelle in Kubschütz kann entweder per Telefon (0 35 91 / / 5 25 25 25) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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