Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Neuensalz

Wohngeld Beantragen in Neuensalz

Sie möchten in Neuensalz Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Neuensalz ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Gemeindeamt in Neuensalz Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Gemeindeamt in Neuensalz
Genossenschaftsweg 8
08541 Neuensalz
Deutschland

Telefon:

03741 413107

Fax:

03741 413407

Email:

neuensalz@gmx.de

Webseite:

Wohngeldstelle - Gemeindeamt in Neuensalz - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Neuensalz

Neuensalz - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Neuensalz Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Gemeindeamt in Neuensalz beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Neuensalz selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Gemeindeamt in Neuensalz kann entweder per Telefon (03741 413107) oder per E-Mail (neuensalz@gmx.de) kontaktiert werden. Webseite:



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