Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Theuma

Wohngeld Beantragen in Theuma

Sie möchten in Theuma Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Theuma ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Gemeindeamt in Theuma Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Gemeindeamt in Theuma
Hauptstraße 29
08541 Theuma
Deutschland

Telefon:

03 74 63 - 88291

Fax:

03 74 63 - 88330

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Gemeindeamt in Theuma - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Theuma

Theuma - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Theuma Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Gemeindeamt in Theuma beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Theuma selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Gemeindeamt in Theuma kann entweder per Telefon (03 74 63 - 88291) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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