Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Leubnitz

Wohngeld Beantragen in Leubnitz

Sie möchten in Leubnitz Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Leubnitz ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Gemeindeamt in Leubnitz Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Gemeindeamt in Leubnitz
Am Park 1
08539 Leubnitz
Deutschland

Telefon:

037431 3424

Fax:

037431 86030

Email:

leubnitz@web.de

Webseite:

Wohngeldstelle - Gemeindeamt in Leubnitz - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Leubnitz

Leubnitz - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Leubnitz Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Gemeindeamt in Leubnitz beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Leubnitz selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Gemeindeamt in Leubnitz kann entweder per Telefon (037431 3424) oder per E-Mail (leubnitz@web.de) kontaktiert werden. Webseite:



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