Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Adorf

Wohngeld Beantragen in Adorf

Sie möchten in Adorf Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Adorf ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Einwohnermeldebehörde in Adorf Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Einwohnermeldebehörde in Adorf
Markt 1
08626 Adorf
Deutschland

Telefon:

037423 / 575-29

Fax:

Email:

meldeamt@adorf-vogtland.de

Webseite:

adorf-vogtland.de

Wohngeldstelle - Einwohnermeldebehörde in Adorf - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Adorf

Adorf - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Adorf Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Einwohnermeldebehörde in Adorf beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Adorf selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Einwohnermeldebehörde in Adorf kann entweder per Telefon (037423 / 575-29) oder per E-Mail (meldeamt@adorf-vogtland.de) kontaktiert werden. Webseite: adorf-vogtland.de



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