Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Eichigt

Wohngeld Beantragen in Eichigt

Sie möchten in Eichigt Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Eichigt ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Gemeindeamt in Eichigt Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Gemeindeamt in Eichigt
Dorfstraße 60
08626 Eichigt
Deutschland

Telefon:

037430 5237

Fax:

037430 66896

Email:

gv.eichigt@t-online.de

Webseite:

Wohngeldstelle - Gemeindeamt in Eichigt - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Eichigt

Eichigt - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Eichigt Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Gemeindeamt in Eichigt beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Eichigt selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Gemeindeamt in Eichigt kann entweder per Telefon (037430 5237) oder per E-Mail (gv.eichigt@t-online.de) kontaktiert werden. Webseite:



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