Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Rietschen

Wohngeld Beantragen in Rietschen

Sie möchten in Rietschen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Rietschen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Meldeamt in Rietschen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Meldeamt in Rietschen
Forsthausweg 2
02956 Rietschen
Deutschland

Telefon:

035772-421 26

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Meldeamt in Rietschen - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Rietschen

Rietschen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Rietschen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Meldeamt in Rietschen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Rietschen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Meldeamt in Rietschen kann entweder per Telefon (035772-421 26) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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