Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Zehren

Wohngeld Beantragen in Zehren

Sie möchten in Zehren Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Zehren ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Zehren Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Bürgerbüro in Zehren
Leipziger Str. 15
01665 Zehren
Deutschland

Telefon:

035247 / 512 34

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Zehren - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Zehren

Zehren - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Zehren Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Zehren beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Zehren selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Zehren kann entweder per Telefon (035247 / 512 34) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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