Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Neukirch

Wohngeld Beantragen in Neukirch

Sie möchten in Neukirch Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Neukirch ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Neukirch Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Bürgerbüro in Neukirch
Weststr. 9
01936 Neukirch
Deutschland

Telefon:

035795/42420

Fax:

035795/42457

Email:

gemeinde-neukirch@gmx.de

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Neukirch - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Neukirch

Neukirch - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Neukirch Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Neukirch beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Neukirch selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Neukirch kann entweder per Telefon (035795/42420) oder per E-Mail (gemeinde-neukirch@gmx.de) kontaktiert werden. Webseite:



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