Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Pöhl

Wohngeld Beantragen in Pöhl

Sie möchten in Pöhl Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Pöhl ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Einwohnermeldeamt in Pöhl Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Einwohnermeldeamt in Pöhl
Jocketa-Kurze Str. 5
08543 Pöhl
Deutschland

Telefon:

037439740 23

Fax:

037439 740-28

Email:

gemeinde@poehl.de

Webseite:

poehl.de

Wohngeldstelle - Einwohnermeldeamt in Pöhl - Sachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Pöhl

Pöhl - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Pöhl Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Einwohnermeldeamt in Pöhl beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Pöhl selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Einwohnermeldeamt in Pöhl kann entweder per Telefon (037439740 23) oder per E-Mail (gemeinde@poehl.de) kontaktiert werden. Webseite: poehl.de



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