Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Könnern

Wohngeld Beantragen in Könnern

Sie möchten in Könnern Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Könnern ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro Beesenlaublingen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen-Anhalt

Anschrift:

Bürgerbüro Beesenlaublingen
Richard-Kupsch-Str.6
06420 Könnern
Deutschland

Telefon:

034692-21494

Fax:

034691-515-555

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro Beesenlaublingen - Sachsen-Anhalt

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen-Anhalt und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Könnern

Könnern - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Könnern Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro Beesenlaublingen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Könnern selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro Beesenlaublingen kann entweder per Telefon (034692-21494) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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