Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Greppin

Wohngeld Beantragen in Greppin

Sie möchten in Greppin Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Greppin ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Greppin Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen-Anhalt

Anschrift:

Bürgerbüro in Greppin
Bahnhofstraße 5
06803 Greppin
Deutschland

Telefon:

03493-3017-0

Fax:

03493-42321

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Greppin - Sachsen-Anhalt

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen-Anhalt und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Greppin

Greppin - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Greppin Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Greppin beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Greppin selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Greppin kann entweder per Telefon (03493-3017-0) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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