Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Droßdorf

Wohngeld Beantragen in Droßdorf

Sie möchten in Droßdorf Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Droßdorf ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro Droßdorf Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Sachsen-Anhalt

Anschrift:

Bürgerbüro Droßdorf
Schulweg 23
06712 Droßdorf
Deutschland

Telefon:

0 34 41/72 51 53

Fax:

034425 27187

Email:

info@vgem-dzf.de

Webseite:

vgem-dzf.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro Droßdorf - Sachsen-Anhalt

Wohngeld ist ein von dem Land Sachsen-Anhalt und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Droßdorf

Droßdorf - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Droßdorf Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro Droßdorf beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Droßdorf selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro Droßdorf kann entweder per Telefon (0 34 41/72 51 53) oder per E-Mail (info@vgem-dzf.de) kontaktiert werden. Webseite: vgem-dzf.de



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