Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Krummwisch

Wohngeld Beantragen in Krummwisch

Sie möchten in Krummwisch Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Krummwisch ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Gemeindebüro in Krummwisch Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Gemeindebüro in Krummwisch
An der Kirche 20
24796 Krummwisch
Deutschland

Telefon:

04334 / 189831

Fax:

nach Absprache

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Gemeindebüro in Krummwisch - Schleswig-Holstein

Wohngeld ist ein von dem Land Schleswig-Holstein und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Krummwisch

Krummwisch - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Krummwisch Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Gemeindebüro in Krummwisch beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Krummwisch selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Gemeindebüro in Krummwisch kann entweder per Telefon (04334 / 189831) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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