Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Albersdorf

Wohngeld Beantragen in Albersdorf

Sie möchten in Albersdorf Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Albersdorf ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Albersdorf Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Bürgerbüro in Albersdorf
Bahnhofstraße 23
25767 Albersdorf
Deutschland

Telefon:

04832 9597 351

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Albersdorf - Schleswig-Holstein

Wohngeld ist ein von dem Land Schleswig-Holstein und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Albersdorf

Albersdorf - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Albersdorf Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Albersdorf beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Albersdorf selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Albersdorf kann entweder per Telefon (04832 9597 351) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



Andere Dienstleistungen