Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Alveslohe

Wohngeld Beantragen in Alveslohe

Sie möchten in Alveslohe Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Alveslohe ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Gemeindebüro Alveslohe Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Gemeindebüro Alveslohe
Bahnhofstraße 3a
25486 Alveslohe
Deutschland

Telefon:

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Gemeindebüro Alveslohe - Schleswig-Holstein

Wohngeld ist ein von dem Land Schleswig-Holstein und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Alveslohe

Alveslohe - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Alveslohe Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Gemeindebüro Alveslohe beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Alveslohe selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Gemeindebüro Alveslohe kann entweder per Telefon () oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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