Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Grömitz

Wohngeld Beantragen in Grömitz

Sie möchten in Grömitz Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Grömitz ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Grömitz Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Bürgerbüro in Grömitz
Kirchenstraße 11
23743 Grömitz
Deutschland

Telefon:

04562/69-211

Fax:

04562/69-258

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Grömitz - Schleswig-Holstein

Wohngeld ist ein von dem Land Schleswig-Holstein und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Grömitz

Grömitz - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Grömitz Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Grömitz beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Grömitz selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Grömitz kann entweder per Telefon (04562/69-211) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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