Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Sonneborn

Wohngeld Beantragen in Sonneborn

Sie möchten in Sonneborn Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Sonneborn ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgermeisteramt in Sonneborn Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Thüringen

Anschrift:

Bürgermeisteramt in Sonneborn
Gothaer Str.180
99869 Sonneborn
Deutschland

Telefon:

036254-71325

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgermeisteramt in Sonneborn - Thüringen

Wohngeld ist ein von dem Land Thüringen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Sonneborn

Sonneborn - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Sonneborn Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgermeisteramt in Sonneborn beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Sonneborn selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgermeisteramt in Sonneborn kann entweder per Telefon (036254-71325) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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