Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Schenkenzell

Wohngeld Beantragen in Schenkenzell

Sie möchten in Schenkenzell Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Schenkenzell ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Schenkenzell Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgerbüro in Schenkenzell
Reinerzaustraße 12
77773 Schenkenzell
Deutschland

Telefon:

0 78 36-9 39 70

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Schenkenzell - Baden-Württemberg

Wohngeld ist ein von dem Land Baden-Württemberg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Schenkenzell

Schenkenzell - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Schenkenzell Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Schenkenzell beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Schenkenzell selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Schenkenzell kann entweder per Telefon (0 78 36-9 39 70) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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