Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Greußen

Wohngeld Beantragen in Greußen

Sie möchten in Greußen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Greußen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Einwohnermeldeamt in Greußen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Thüringen

Anschrift:

Einwohnermeldeamt in Greußen
Bahnhofstr. 13a
99718 Greußen
Deutschland

Telefon:

03636 76220

Fax:

03636 762276

Email:

vg@greussen.de

Webseite:

greussen.de

Wohngeldstelle - Einwohnermeldeamt in Greußen - Thüringen

Wohngeld ist ein von dem Land Thüringen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Greußen

Greußen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Greußen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Einwohnermeldeamt in Greußen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Greußen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Einwohnermeldeamt in Greußen kann entweder per Telefon (03636 76220) oder per E-Mail (vg@greussen.de) kontaktiert werden. Webseite: greussen.de



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