Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Ruhla

Wohngeld Beantragen in Ruhla

Sie möchten in Ruhla Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Ruhla ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Einwohnermeldeamt in Ruhla Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Thüringen

Anschrift:

Einwohnermeldeamt in Ruhla
Carl-Gareis-Straße 16
99842 Ruhla
Deutschland

Telefon:

036929/828-24

Fax:

036929/80365

Email:

sylvia.fischer@ruhla.de

Webseite:

ruhla.de

Wohngeldstelle - Einwohnermeldeamt in Ruhla - Thüringen

Wohngeld ist ein von dem Land Thüringen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Ruhla

Ruhla - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Ruhla Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Einwohnermeldeamt in Ruhla beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Ruhla selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Einwohnermeldeamt in Ruhla kann entweder per Telefon (036929/828-24) oder per E-Mail (sylvia.fischer@ruhla.de) kontaktiert werden. Webseite: ruhla.de



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