Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Schweina

Wohngeld Beantragen in Schweina

Sie möchten in Schweina Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Schweina ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Einwohnermeldeamt in Schweina Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Thüringen

Anschrift:

Einwohnermeldeamt in Schweina
August-Bebel-Str. 12
36448 Schweina
Deutschland

Telefon:

036961 / 362-22

Fax:

036961 / 362 - 20

Email:

poststelle @ gv-schweina.de

Webseite:

gv-schweina.de

Wohngeldstelle - Einwohnermeldeamt in Schweina - Thüringen

Wohngeld ist ein von dem Land Thüringen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Schweina

Schweina - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Schweina Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Einwohnermeldeamt in Schweina beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Schweina selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Einwohnermeldeamt in Schweina kann entweder per Telefon (036961 / 362-22) oder per E-Mail (poststelle @ gv-schweina.de) kontaktiert werden. Webseite: gv-schweina.de



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