Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Rottenbach

Wohngeld Beantragen in Rottenbach

Sie möchten in Rottenbach Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Rottenbach ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Einwohnermeldeamt in Rottenbach Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Thüringen

Anschrift:

Einwohnermeldeamt in Rottenbach
Rudolstädter Straße 63
07422 Rottenbach
Deutschland

Telefon:

036739 / 34 30

Fax:

036739 / 34 3 99

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Einwohnermeldeamt in Rottenbach - Thüringen

Wohngeld ist ein von dem Land Thüringen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Rottenbach

Rottenbach - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Rottenbach Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Einwohnermeldeamt in Rottenbach beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Rottenbach selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Einwohnermeldeamt in Rottenbach kann entweder per Telefon (036739 / 34 30) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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