Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Göhren-Döhlen

Wohngeld Beantragen in Göhren-Döhlen

Sie möchten in Göhren-Döhlen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Göhren-Döhlen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Gemeindeamt in Göhren-Döhlen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Thüringen

Anschrift:

Gemeindeamt in Göhren-Döhlen
Döhlen 3
07950 Göhren-Döhlen
Deutschland

Telefon:

036622/51456

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Gemeindeamt in Göhren-Döhlen - Thüringen

Wohngeld ist ein von dem Land Thüringen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Göhren-Döhlen

Göhren-Döhlen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Göhren-Döhlen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Gemeindeamt in Göhren-Döhlen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Göhren-Döhlen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Gemeindeamt in Göhren-Döhlen kann entweder per Telefon (036622/51456) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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