Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Seelingstädt

Wohngeld Beantragen in Seelingstädt

Sie möchten in Seelingstädt Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Seelingstädt ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Einwohnermeldeamt in Seelingstädt Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Thüringen

Anschrift:

Einwohnermeldeamt in Seelingstädt
Ronneburger Str. 68a
07580 Seelingstädt
Deutschland

Telefon:

036608 / 96312

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Einwohnermeldeamt in Seelingstädt - Thüringen

Wohngeld ist ein von dem Land Thüringen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Seelingstädt

Seelingstädt - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Seelingstädt Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Einwohnermeldeamt in Seelingstädt beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Seelingstädt selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Einwohnermeldeamt in Seelingstädt kann entweder per Telefon (036608 / 96312) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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