Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Bühl

Wohngeld Beantragen in Bühl

Sie möchten in Bühl Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Bühl ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Bühl Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgerbüro in Bühl
Hauptstraße 47
77815 Bühl
Deutschland

Telefon:

07223- 9 35-5 30

Fax:

Email:

buergeramt@buehl.de

Webseite:

buehl.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Bühl - Baden-Württemberg

Wohngeld ist ein von dem Land Baden-Württemberg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Bühl

Bühl - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Bühl Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Bühl beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Bühl selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Bühl kann entweder per Telefon (07223- 9 35-5 30) oder per E-Mail (buergeramt@buehl.de) kontaktiert werden. Webseite: buehl.de



Andere Dienstleistungen