Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Heidelberg - Neuenheim

Wohngeld Beantragen in Heidelberg - Neuenheim

Sie möchten in Heidelberg - Neuenheim Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Heidelberg - Neuenheim ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt Neuenheim Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgeramt Neuenheim
Rahmengasse 21
69120 Heidelberg
Deutschland

Telefon:

06221-5813830

Fax:

06221-410287

Email:

Buergeramt-Neuenheim@Heidelberg.de

Webseite:

Heidelberg.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt Neuenheim - Baden-Württemberg

Wohngeld ist ein von dem Land Baden-Württemberg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Heidelberg - Neuenheim

Heidelberg - Neuenheim - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Heidelberg - Neuenheim Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt Neuenheim beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Heidelberg - Neuenheim selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt Neuenheim kann entweder per Telefon (06221-5813830) oder per E-Mail (Buergeramt-Neuenheim@Heidelberg.de) kontaktiert werden. Webseite: Heidelberg.de



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