Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Reutlingen - Sickenhausen

Wohngeld Beantragen in Reutlingen - Sickenhausen

Sie möchten in Reutlingen - Sickenhausen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Reutlingen - Sickenhausen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bezirksamt Sickenhausen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bezirksamt Sickenhausen
Eichgartenstr. 8
72768 Reutlingen
Deutschland

Telefon:

07121-670359

Fax:

07121-677706

Email:

bza.sickenhausen@reutlingen.de

Webseite:

reutlingen.de

Wohngeldstelle - Bezirksamt Sickenhausen - Baden-Württemberg

Wohngeld ist ein von dem Land Baden-Württemberg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Reutlingen - Sickenhausen

Reutlingen - Sickenhausen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Reutlingen - Sickenhausen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bezirksamt Sickenhausen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Reutlingen - Sickenhausen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bezirksamt Sickenhausen kann entweder per Telefon (07121-670359) oder per E-Mail (bza.sickenhausen@reutlingen.de) kontaktiert werden. Webseite: reutlingen.de



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