Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Rheinau

Wohngeld Beantragen in Rheinau

Sie möchten in Rheinau Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Rheinau ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Rheinau Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgerbüro in Rheinau
Rheinstraße 52
77866 Rheinau
Deutschland

Telefon:

07844/400-24

Fax:

07844/400-13

Email:

benz@rheinau.de

Webseite:

rheinau.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Rheinau - Baden-Württemberg

Wohngeld ist ein von dem Land Baden-Württemberg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Rheinau

Rheinau - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Rheinau Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Rheinau beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Rheinau selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Rheinau kann entweder per Telefon (07844/400-24) oder per E-Mail (benz@rheinau.de) kontaktiert werden. Webseite: rheinau.de



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