Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Kißlegg

Wohngeld Beantragen in Kißlegg

Sie möchten in Kißlegg Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Kißlegg ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Kißlegg Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgerbüro in Kißlegg
Schloßstraße 5
88353 Kißlegg
Deutschland

Telefon:

07563 - 936 115

Fax:

Email:

Webseite:

kisslegg.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Kißlegg - Baden-Württemberg

Wohngeld ist ein von dem Land Baden-Württemberg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Kißlegg

Kißlegg - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Kißlegg Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Kißlegg beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Kißlegg selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Kißlegg kann entweder per Telefon (07563 - 936 115) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite: kisslegg.de



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